"Mütter lieben ihre Kinder mehr, als Väter
es tun, weil sie sicher sein können, daß es ihre sind."
Aristoteles |
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Wenn
Fehlinformationen zu Gesetzen führen - Meinungen zum geplanten
Gendiagnostik-Gesetz |
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"Öko-Test"
verstößt gegen Pressekodex - Deutscher Presserat spricht
Missbilligung aus |
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Pressemitteilungen |

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ID-Labor
unterstützt das "Haus für Mutter und Kind"
27. August 2004 |

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Fünf
Jahre ID-Labor für DNA-Analysen
August 2003 |

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Pressemitteilung
- ID-Labor hilft Hochwasseropfern
20. August 2002 |
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Pressestimmen |
Anmerkung: Bei den nachfolgenden Beiträgen handelt
es sich um Zitate, für deren Inhalt die ID-Labor GmbH nicht
verantwortlich ist. |
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Studie:
Anteil der Nichtväter reicht von 0,8 bis 30 Prozent
Einer von 25 Vätern zieht Kuckuckskind auf.
Ärztliche Praxis vom 19. August 2005 |
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"Ein
Kind braucht Gewissheit über seine Abstammung"
Wiesbadener Kurier vom 30. August 2004 |
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Hilfe von
ganz anderer Seite
Wiesbadener Tagblatt vom 28. August 2004 |
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Notfalls
reicht eine Briefmarke
Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 10. März
2004 |
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Ein Markt
am Himmel
Frankfurter Rundschau vom 19. September 2003 |
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Den Kuckuckskindern
auf der Spur
Wiesbadener Kurier vom 18. September 2003 |
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Die Papierhandtuchbotschaft
die tageszeitung vom 05. September 2003 |
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Vaterschaftstests
liegen in Frauenhand
Wiesbadener Tagblatt vom 23. August 2003 |
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Ledige
Väter dürfen heimlich Abstammungstest machen
sueddeutsche.de/dpa vom 10. Juli 2003 |
Unverheiratete Väter dürfen
die Abstammung eines Babys ohne Wissen der Mutter genetisch überprüfen
lassen. Das Landgericht München I hat mit dieser als sensationell
geltenden Entscheidung in die Diskussion über die Rechte unehelicher
Väter eingegriffen.
Ein heimlicher Abstammungstest sei für das Wohl des Kindes
weniger schwerwiegend als die gesetzlich zulässige gerichtlich
erzwungene Klärung der Vaterschaft, urteilten die Richter.
Als Untersuchungsmaterial genügt geringes genetisches Material,
das zum Beispiel von einem Schnuller abgenommen werden kann.
Im Hintergrund stand ein Wettbewerbstreit. Das auf Vaterschaftsgutachten
spezialisierte Münchner Institut Genedia war von einem Kölner
Konkurrenz-Labor auf Unterlassung heimlicher Begutachtungen verklagt
worden. Die Kläger argumentierten, die heimlichen Tests verstießen
gegen das Datenschutzgesetz und die Grundrechte des Kindes.
Dem widersprach die Zivilkammer mit Hinweis des Rechts eines "tatsächlichen
oder rechtlichen Vaters" auf Information über die Abstammung
des Kindes. Es bestehe ein "anerkennenswertes Interesse des
möglicherweise biologischen Vaters, die Abstammung durch einen
wenig belastenden heimlichen Test zu klären".
Anwalt Manfred Plautz, Vertreter des Münchner Instituts, hält
die Entscheidung für bahnbrechend. Sie folge der Richtung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der erst
kürzlich die Diskriminierung von Vätern unehelich geborener
Kinder in Deutschland angeprangert habe.
Das Straßburger Gericht hatte die Bundesrepublik zur Entschädigung
von je 20.000 Euro für zwei ledige Väter wegen der Verweigerung
des Rechts auf Besuche bei ihren Kindern verurteilt.
(Münchner Az.: 17 HK O 344/03) |
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Pressestimmen
1998 bis 2001 |
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