"Ich frage mich, ob ich
wirklich der Vater dieses Kindes bin" - immer häufiger
wenden sich vermeintliche Väter mit dieser Sorge an ihren Hausarzt.
Und das zu Recht, vergegenwärtigt man sich neueste Studienergebnisse.
Wie häufig die Bedenken so mancher Väter
begründet sind, haben Wissenschaftler der Liverpool John Moores
University in einer groß angelegten Studie herausgefunden.
Dazu hatten die Forscher eine Vielzahl von Untersuchungen, die in
den vergangenen 50 Jahren zum Thema Vaterschaftstests angestellt
wurden, unter die Lupe genommen.
Das Ergebnis: Der Anteil "vaterschaftlicher
Diskrepanz" (VD), also der Anteil der Nichtväter, reiche
von 0,8 bis 30 Prozent (Medianwert: 3,7 Prozent). Generell werde
angenommen, so die Fachleute, dass sich der VD-Anteil unter der
Zehn-Prozent-Marke befindet - vier Prozent bedeuten, dass in einem
Nest von 25 Familien ein Kuckuckskind sitzt.
"Wir gehen davon aus, dass in Deutschland
zirka zehn Prozent der Väter in Wahrheit Nichtväter sind",
erläutert Dr. Angelika Lösch, Geschäftsführerin
der ID-Labor GmbH in Wiesbaden. Dies ginge zum einen aus privat
beauftragten Vaterschaftstests als auch unbeabsichtigterweise aus
diagnostischen Tests hervor, die beispielsweise zum Nachweis erblicher
Erkrankungen angestellt werden. "Bei den diagnostischen Tests
kommt es in dieser Häufigkeit (1:10) zu Überraschungen
in puncto Vaterschaft", erklärt die Biochemikerin.
Vaterschaftstests: Dramatischer Anstieg
"Pro Jahr werden etwa 10.000 bis 15.000 Tests
zur Klärung der Vaterschaft vor Gericht in Auftrag gegeben,
mit privaten Tests sind es zirka 40.000 bis 50.000 jährlich",
führt Lösch weiter aus. Seit Ende der 1990er Jahre habe
die Anzahl privater Vaterschaftstests unter anderem auf Grund sinkender
Kosten dramatisch zugenommen. "Vor 1998 kostete ein Test noch
1.500 bis 4.000 Euro, jetzt muss man mit Kosten von etwa 500 Euro
rechnen", erklärt Lösch, Mitglied von VALID, der
Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für
Abstammungsgutachten in Deutschland.
"Doch Vaterschaftstest ist nicht gleich Vaterschaftstest
- jedenfalls nicht vor Gericht", erklärt Lösch. Für
einen gerichtlich akzeptierten Test bedürfe es der Zustimmung
der Mutter. "Wenn der Test vom vermeintlichen Vater heimlich
durchgeführt wird, hat das Testergebnis keinerlei Aussagekraft
vor Gericht, es kann also keine Anfechtungsklage erhoben werden",
so die Biochemikerin. "Hierbei geht es mal wieder um das leidige
Thema Geld - mit der Pflichtzustimmung von Müttern zu privaten
Vaterschaftstests versucht sich der Staat vor den Kosten für
das Kind zu drücken", kritisiert Lösch. Gäbe
es diese Zustimmungspflicht nicht, würden mehr Anfechtungsverfahren
erfolgreich durchgeführt. Infolgedessen müsste der Staat
für viel mehr Kinder aufkommen.
Im Übrigen gehörten Regelungen zu Vaterschaftstests
grundsätzlich nicht in das Gen-Diagnostik-Gesetz, führt
Lösch ihre Kritik weiter aus. Denn entgegen dem verbreiteten
Irrtum sei ein Vaterschaftstest kein Gentest. Dabei sei der genetische
Fingerabdruck wie auch der Abdruck einer Fingerkuppe individuell
und enthalte keinerlei Information über Veranlagungen und Neigungen,
da die zu untersuchenden DNA-Bereiche keine genetischen Informationen
enthielten. |