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| Mit dem Gendiagnostik-Gesetz, das am 01. Februar 2010
in Kraft trat, werden nicht nur diagnostische genetische Analysen
sondern auch DNA-Analysen zum Zwecke der Abstammungsbegutachtung geregelt.
Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, welche
Änderungen sich dadurch ergeben. |
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Bisher stand es Ihnen frei, Proben für einen
Vaterschaftstest - meist Wangenabstriche - privat zu entnehmen.
Zukünftig dürfen wir Proben für ein Abstammungsgutachten
nur noch dann untersuchen, wenn ein von einem neutralen Dritten
(i.d.R. ein Arzt) bezeugter Nachweis über die Identität
der Probenspender vorliegt.
Das Formular "Niederschrift über Probenentnahme und Identitätsnachweis"
liegt den kostenlosen Testunterlagen bei.
Der Arzt nimmt einen Fingerabdruck ab (bei Säuglingen: Fußabdruck),
macht Kopien der Ausweise und nach Möglichkeit auch ein Digitalfoto.
Die Proben werden dann zusammen mit den ausgefüllten und unterschriebenen
Niederschriften, den Fotos und Ausweiskopien direkt vom Arzt an
uns versendet. Das ist wichtig, denn wenn Ihnen der Arzt die Proben
wieder aushändigt, ist die Identitätsfeststellung ungültig. |
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Bisher genügte die Erklärung des Auftraggebers,
dass alle Beteiligten mit der Untersuchung einverstanden sind. Zukünftig
müssen für Vater, Mutter und Kind schriftliche Einverständniserklärungen
vorliegen; für Minderjährige muss der/die Sorgeberechtigte
einwilligen.
Auch Vordrucke für die Einwilligung finden Sie in unseren
Testsets.
Wer einen heimlichen Vaterschaftstest beauftragt oder durchführt,
muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Jedoch kann die Einwilligung
auch durch einen Gerichtsbeschluss nach § 1598a BGB ersetzt
werden. Dieser Paragraph räumt jedem Mitglied einer Kernfamilie
- also Vater, Mutter und Kind - das Recht gegenüber den anderen
auf Durchführung eines Vaterschaftstests ein. |
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Beratung wurde bei uns schon immer groß geschrieben.
Zukünftig haben Sie sogar einen Rechtsanspruch auf Beratung
und Aufklärung durch den Sachverständigen und
müssen diesem schriftlich bestätigen, dass Sie ausreichend
beraten und aufgeklärt wurden.
Auch der Vordruck "Aufklärung über und Einwilligung
in die Durchführung einer DNA-Abstammungsuntersuchung"
liegt unseren Testunterlagen selbstverständlich
bei. |
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Bisher hatte der Auftraggeber eines privaten Abstammungsgutachtens
die Möglichkeit, die Weitergabe des Ergebnisses an andere Parteien
sich selbst vorzubehalten. Zukünftig erhalten alle Beteiligten
eine Ausfertigung des Gutachtens direkt von uns.
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