ID-Labor GmbH

Logo

Home

Unternehmen

Vaterschaftstest

Biotech

Kontakt

Beratung

Bestellung

Presse

Impressum

 

 

Mit dem Gendiagnostik-Gesetz, das am 01. Februar 2010 in Kraft trat, werden nicht nur diagnostische genetische Analysen sondern auch DNA-Analysen zum Zwecke der Abstammungsbegutachtung geregelt. Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, welche Änderungen sich dadurch ergeben.

 


 

Bisher stand es Ihnen frei, Proben für einen Vaterschaftstest - meist Wangenabstriche - privat zu entnehmen. Zukünftig dürfen wir Proben für ein Abstammungsgutachten nur noch dann untersuchen, wenn ein von einem neutralen Dritten (i.d.R. ein Arzt) bezeugter Nachweis über die Identität der Probenspender vorliegt.

Das Formular "Niederschrift über Probenentnahme und Identitätsnachweis" liegt den kostenlosen Testunterlagen bei. Der Arzt nimmt einen Fingerabdruck ab (bei Säuglingen: Fußabdruck), macht Kopien der Ausweise und nach Möglichkeit auch ein Digitalfoto. Die Proben werden dann zusammen mit den ausgefüllten und unterschriebenen Niederschriften, den Fotos und Ausweiskopien direkt vom Arzt an uns versendet. Das ist wichtig, denn wenn Ihnen der Arzt die Proben wieder aushändigt, ist die Identitätsfeststellung ungültig.

 
 

Bisher genügte die Erklärung des Auftraggebers, dass alle Beteiligten mit der Untersuchung einverstanden sind. Zukünftig müssen für Vater, Mutter und Kind schriftliche Einverständniserklärungen vorliegen; für Minderjährige muss der/die Sorgeberechtigte einwilligen.

Auch Vordrucke für die Einwilligung finden Sie in unseren Testsets.

Wer einen heimlichen Vaterschaftstest beauftragt oder durchführt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Jedoch kann die Einwilligung auch durch einen Gerichtsbeschluss nach § 1598a BGB ersetzt werden. Dieser Paragraph räumt jedem Mitglied einer Kernfamilie - also Vater, Mutter und Kind - das Recht gegenüber den anderen auf Durchführung eines Vaterschaftstests ein.

 
 

Beratung wurde bei uns schon immer groß geschrieben. Zukünftig haben Sie sogar einen Rechtsanspruch auf Beratung und Aufklärung durch den Sachverständigen und müssen diesem schriftlich bestätigen, dass Sie ausreichend beraten und aufgeklärt wurden.

Auch der Vordruck "Aufklärung über und Einwilligung in die Durchführung einer DNA-Abstammungsuntersuchung" liegt unseren Testunterlagen selbstverständlich bei.

 
 

Bisher hatte der Auftraggeber eines privaten Abstammungsgutachtens die Möglichkeit, die Weitergabe des Ergebnisses an andere Parteien sich selbst vorzubehalten. Zukünftig erhalten alle Beteiligten eine Ausfertigung des Gutachtens direkt von uns.

 

 

 


top

© 2010 ID-Labor GmbH