|
|
 |
Gericht bestätigt
Arbeit des Presserats
Pressemitteilung des Deutschen Presserats vom
25. Juli 2006 |
 |
"Öko-Test"
verstößt gegen Pressekodex - Deutscher Presserat spricht
Missbilligung aus |
| |
Pressestimmen |
Anmerkung: Bei den nachfolgenden Beiträgen handelt
es sich um Zitate, für deren Inhalt die ID-Labor GmbH nicht
verantwortlich ist. |
 |
Gutachter in eigener Sache
Süddeutsche Zeitung vom 11. März 2004 |
 |
Den Bock zum Gärtner
gemacht
Laborjournal 03/2004 |
| |
Stellungnahme |
 |
Stellungnahme zu dem Testbericht
des Magazins Öko-Test hinsichtlich DNA-Vaterschaftstests in
der Ausgabe 11/2003
November 2003 |
| |
| |
 |
Gericht bestätigt Arbeit des Presserats
Pressemitteilung des Deutschen Presserats
vom 25. Juli 2006 |
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem jetzt
überreichten Urteil vom 11. Juli 2006 klargestellt, dass der
Presserat Verlage missbilligen und auf journalistische Sorgfaltsverstöße
hinweisen darf. [...]
Der Öko-Test-Verlag hatte sich gegen eine vom Presserat im
Jahre 2004 gegen ihn ausgesprochene Missbilligung wegen Verstoß
gegen den Pressekodex gewehrt. Anlass lieferte eine Berichterstattung
über Vaterschaftstests. Das Oberlandesgericht stellte jetzt
nach dem Landgericht Bonn in zweiter Instanz klar, dass die Klage
bereits deshalb unbegründet war, weil es sich bei den Bewertungen
des Beschwerdeausschusses offensichtlich und inhaltlich um eine
Meinungsäußerung handelt. Auch die tatsächlichen
Annahmen, auf denen die Missbilligungsentscheidung des Deutschen
Presserates beruhte, erschienen dem Gericht zutreffend. [...] |
| |
 |
"Öko-Test" verstößt
gegen Pressekodex - Deutscher Presserat spricht Missbilligung aus |
Auf ihrer Sitzung am 15.06.2004 befasste
sich die Beschwerdekammer des Deutschen Presserates mit einer Beschwerde
der ID-Labor GmbH. Das Unternehmen hatte sich über Berichterstattung
und Testpraktiken in der Ausgabe Nr. 11/2003 des Magazins "Öko-Test"
beschwert (s.Stellungnahme).
Die Kammer war der Ansicht, dass "Öko-Test"
mit der Veröffentlichung des Beitrages "Auf Spurensuche"
in der Ausgabe Nr. 11/2003 gegen die Ziffer 2 des Pressekodex verstoßen
hat. In der Veröffentlichung wird über einen Test von
Laboren berichtet, die Abstammungsgutachten anfertigen. Dabei wurden
die von den Instituten erstellten Gutachten von Dr. Jürgen
Henke, Laborleiter und Gesellschafter eines Konkurrenzunternehmens
in Köln sowie Vorsitzender der Interessensgemeinschaft der
Sachverständigen für Abstammungsgutachten, bewertet.
Nach Meinung des Gremiums wurde durch die Berichterstattung
die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, da aus ihr nicht
hervorgeht, warum ausschließlich Labore getestet wurden, die
nicht der Interessensgemeinschaft angehören, der Herr Dr. Henke
vorsteht. Es wäre notwendig gewesen, den Leser darüber
zu informieren, nach welchen Kriterien die getesteten Institute
ausgewählt wurden.
Die Beschwerdekammer hielt den Verstoß gegen
die Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass sie
gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme
der Missbilligung wählte. Nach § 15 Beschwerdeordnung
besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen
abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der
Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.
Pressekodex Ziffer 2:
Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen
in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen
Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf
durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder
entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu
wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte
und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. |
| |
 |
Gutachter in eigener Sache
Süddeutsche Zeitung vom 11. März 2004 |
Die vernichtende Bewertung einiger Vaterschaftstests
durch das Magazin "Ökotest" könnte ungeprüften
Konkurrenzlabors Vorteile verschaffen
von Winfried Köppelle
Zu heimlichen Vaterschaftstests hat Brigitte Zypries
eine klare Meinung: Sie müssen verboten werden. Zwar hatte
das Landgericht München im Juli 2003 zweifelnden Vätern
ausdrücklich erlaubt, die Abstammung ihrer vermeintlichen Sprösslinge
notfalls auch ohne Zustimmung der Mutter testen zu lassen. Doch
damit soll nach Ansicht der Bundesministerin für Justiz bald
Schluss sein: Spätestens Ende des Jahres soll der Entwurf des
neuen Gendiagnostikgesetzes vorliegen, eines Gesetzes, das gleichzeitig
den Zugang zu einem äußerst lukrativen Markt regeln wird.
Allein in Deutschland wurden im vergangenen Jahr 50 000 Vaterschaftstests
für mehr als 40 Millionen Euro in Auftrag gegeben. Ein weitaus
größeres Marktpotential haben Gen-Analysen, die Erbkrankheiten
nachweisen sollen. Mehr als 1500 dieser Tests gibt es bereits. Laut
einer aktuellen Studie der Europäischen Union wird der europaweite
Umsatz in der DNS-Analytik schon in wenigen Jahren eine Milliarde
Euro überschreiten.
Vor diesem Hintergrund gewinnt ein Beitrag des Magazins
Ökotest an Brisanz, der in den Ausgaben 11 und 12 des vergangenen
Jahres erschienen ist. Nach Recherchen der Zeitschrift Laborjournal
wird darin einseitig eine Gruppe von Testlabors kritisiert, die
in direkter Konkurrenz zu dem Kölner Abstammungsgutachter Jürgen
Henke stehen. Diesen wiederum hatte Ökotest als Prüfer
beschäftigt. Zehn von elf beauftragten Labors würden bei
Vaterschaftstests "schlampig" arbeiten, "haarsträubende"
Ergebnisse abliefern und hätten "mit seriöser wissenschaftlicher
Analyse nichts zu tun", schrieb das Magazin und verteilte zehn
Mal die schlechteste Testnote "ungenügend", dazu
ein einziges "befriedigend". Im parallel veröffentlichten
Interview informierte Henke, wie man die - scheinbar schlechte -
Qualität von Vaterschafts-Testlaboren verbessern könnte.
Henke sei, so Ökotest, "an seriösen Vaterschaftstests
interessiert".
Nicht erwähnt wurde, dass Henke, der den Test
im Ökotest-Auftrag machte und auswertete, selbst ein privates
Labor betreibt und sein Geld ebenfalls mit Vaterschaftsanalysen
verdient. Zugleich ist Henke Vorsitzender des Bundesverbandes der
Sachverständigen für Abstammungsgutachten e.V. (BVSA)
- einer 1994 gegründeten, exklusiven Vereinigung alteingesessener
Stammbaum-Genetiker. Mitglieder dieses Verbands blieben im Test
außen vor. Das sei, wie Ökotest-Chefredakteur Jürgen
Stellpflug auf Anfrage mitteilte, durchaus so beabsichtigt gewesen:
"Unser Test zielte klar auf die Labors ab, die anonyme Tests
anbieten" - BVSA-Labore täten das nicht. Parallel dazu
wetterte Testleiter Henke im Ökotest-Interview über "unmoralische
heimliche Vaterschaftstests".
Tatsache jedoch ist, dass auch manche BVSA-Labore
anonyme Vaterschaftsanalysen ermöglichen. Selbst der stellvertretende
BVSA-Vorsitzende, Henkes Vorstandskollege Wolfgang Martin, verkauft
auf der Webseite seiner Firma den "S*Test zum Selbermachen"
für 475 Euro. Dies hätte laut Ökotest-Bewertungsschlüssel
dazu geführt, dass das Labor automatisch um zwei Noten abgewertet
würde - eine moralische Vorausscheidung sozusagen. Mehr als
ein "befriedigend" hätten die Kandidaten somit nicht
erreichen können.
Getestet wurde aber keines der knapp 80 BVSA-Labore,
dafür 11 der etwa 20 Nicht-BVSA-Labore. Dass diese nur schlampige
Vaterschaftsanalysen abliefern würden, ist unglaubhaft: Labors
wie die von Ökotest mit "ungenügend" bewerteten
Humatrix (Fankfurt), ID-Lab (Wiesbaden), DNA Genetics (Bad Bramstedt)
oder BJ Diagnostik unterwerfen sich regelmäßig der derzeit
strengsten Qualitätssicherungsmaßnahme für Abstammungsgutachter:
den freiwilligen GEDNAP-Ringversuchen der Deutschen Gesellschaft
für Rechtsmedizin. Carsten Hohoff vom Rechtsmedizinischem Institut
der Universität Münster ist Mitorganisator dieser Zertifizierungsinitiative.
Er kritisiert die vorsätzlich unwahren Angaben, die Ökotest
zur Herkunft der DNS-Proben machte: "Ein Labor glaubt natürlich
erst einmal dem Auftraggeber. Wenn dieser jedoch falsche Informationen
abgibt, hat man es selbst als korrekt arbeitender Wissenschaftler
schwer."
In der Untersuchung hatte Ökotest zwei Vaterschafts-Konstellationen
prüfen lassen - zum einen eine tatsächliche Vater-Kind-Paarung,
die alle elf Labore auch richtig herausfanden. Als zweite Variante
deklarierte Ökotest jedoch die DNS zweier Brüder als "Vater-Kind-Paarung".
Laut Henke hätte "jeder Wissenschaftler erkennen müssen,
dass die beiden Brüder nicht Vater und Sohn sein konnten."
Forensik-Fachmann Hohoff ist anderer Meinung: "Diese Aussage
halte ich zumindest für problematisch, weil sich die Allele
der beiden Brüder so ungewöhnlich ähnlich waren."
Selbst einer der erfahrensten und renommiertesten
deutschen Abstammungswissenschaftler, der Bonner Mathematik-Professor
Max Baur, wurde von Henke indirekt mit "ungenügend"
beurteilt. Baur, Direktor des Instituts für Biometrie der Universität
Bonn gilt als internationale Kapazität und hat die Spezialsoftware
entwickelt, mit der die meisten deutschen Abstammungsgutachter ihre
Expertisen erstellen. Im Testbericht bekam nun die von Baur beratene
Firma IMMD ein "ungenügend" verpasst. Baur teilt
dazu mit, das von IMMD vorgelegte Ergebnis sei "perfekt richtig"
gewesen und kritisiert das Vorgehen von Ökotest scharf: "Die
Auswahl der zu testenden Labore, die Test-Fragestellungen sowie
die Bewertungskriterien sind nicht wissenschaftlich und unseriös.
Wer so vorgeht, disqualifiziert sich selber." Zudem habe laut
Baur der Auftraggeber - also Ökotest - unterschrieben, dass
die DNS des Kindes mit Wissen der Mutter genommen worden sei. In
der Ökotest-Auswertung wird daraus "IMMD: Keine Zustimmung
der Mutter erforderlich".
Dass Testleiter Henke dann sogar Dinge nachrechnete,
die Aussenstehende gar nicht nachrechnen können, ist ein weiteres,
ungelöstes Rätsel des umstrittenen Ökotest-Berichts:
In fünf Fällen hätten die getesteten Labore die von
ihnen angegebenen Vaterschaftswahrscheinlichkeiten falsch ausgerechnet,
ist aus der Ergebnistabelle zu erfahren. Zu deren Ermittlung verwenden
Vaterschaftsgutachter einen Pool an Populationsdaten, im Fachjargon
als "Allelfrequenzen" bezeichnet.
"Jeder Nutzer kann unsere Daten verwenden, wie
er mag", betont jedoch der Düsseldorfer Anthropologe Hans-Georg
Scheil, der die weltgrößte Datenbank für menschliche
STR-Allelfrequenzen betreut. Da Henke als externer Beobachter nicht
wissen konnte, welche speziellen Populationsdaten die einzelnen
Labore für ihre Berechnungen verwenden, ist seine Kontrollrechnung
mathematisch unmöglich. Dazu, wie auch zu den anderen Ungereimtheiten,
wollte Jürgen Henke trotz mehrfacher Bitte keine Stellungnahme
abgeben.
Winfried Köppelle ist Redakteur des Freiburger
Wissenschaftsmagazins "Laborjournal", das in seiner aktuellen
Ausgabe ausführlich über die Bewertung von Vaterschaftstests
berichtet. |
| |
 |
Den Bock zum Gärtner gemacht
Laborjournal 03/2004 |
Vaterschafts-Tests: "Ökotest"-Experte
lässt die Konkurrenz durchrasseln
Um sich unliebsame Konkurrenz vom Hals zu schaffen,
wird unter den Anbietern kommerzieller Vaterschaftstests mit harten
Bandagen gekämpft. Zunehmend werden auch die Medien eingespannt.
In der Novemberausgabe 2003 der Zeitschrift "Ökotest"
etwa wurden zehn von elf überprüften Laboren mit "ungenügend"
bewertet. Seltsam nur, dass der unparteiische Ökotest-Experte
selbst ein Vaterschafts-Testlabor betreibt und somit ein direkter
Konkurrent der durchgefallenen Testteilnehmer ist. Seltsam auch,
dass er bei der Testauswertung eine Menge seltsamer Fehler gemacht
hat.
Das Ergebnis des Seitensprungs war dem Erzeuger wie
aus dem Gesicht geschnitten: "Die Expertin prüfte die
Hautfarbe, die Merkmale der Augenbrauen, Farbe und Struktur der
Iris, die Merkmale der Augengegend, der Nase, der Mundgegend und
des Gesichtes, die Kopfform, den Bau der Ohren, Hände und Füsse
sowie die Papillarlinien der Hände und Füsse." Das
war 1958, und das Gutachten der sachverständigen Erbbiologin
kam zu dem Schluss: "Nach den Ergebnissen der anthropologisch
erbbiologischen Untersuchung ist die Vaterschaft des Beklagten mit
dem höchsten Grade der Wahrscheinlichkeit anzunehmen."
Den seitenspringenden Vater, einen braven Baseler Familienvater,
sollte der kurze Spass mit einer flotten Serviererin insgesamt 24.780
Schweizer Franken an Alimenten kosten.
Nasenflügeldicken passé
In heutige Kaufkraft umgerechnet entspricht das 62 000 Euro. Verständlich,
dass sich zweifelnde Väter gegen unberechtigte Ansprüche
absichern, andererseits aber auch viele Mütter ihre berechtigten
Forderungen nachweisen wollen. Heutige Vaterschaftstester vergleichen
keine Nasenflügelwanddicken mehr. Dank der DNA-Analysetechnik
("genetischer Fingerabdruck") sind moderne Vaterschaftsgutachten
schneller, genauer und billiger als noch vor wenigen Jahren. Die
Erbsubstanz weniger Körperzellen, etwa aus der Mundschleimhaut,
reicht aus, um mittels gängiger molekulargenetischer Techniken
(PCR, Elektrophorese, Fluoreszenz-Detektion) eindeutige Aussagen
über das Verwandtschaftsverhältnis zu treffen [...]. Das
Geschäft brummt. Anscheinend ist derzeit die halbe Republik
dabei, die eigenen Short Tandem Repeats (STRs) und die der Sprösslinge
auf Stimmigkeit überprüfen zu lassen - allein 2003 wurden
in Deutschland etwa 50 000 Vaterschaftstests in Auftrag gegeben.
Laut zuverlässigen Quellen sind weit über 20 Prozent der
Auftraggeber Frauen.
Ökotest enthüllt Erschütterndes
Im November vergangenen Jahres schlug jemand, der sonst eher naturtrüben
Apfelsaft oder milbendichte Matratzenbezüge prüft, Alarm:
Die Zeitschrift "Ökotest" untersuchte die Qualität
der Vaterschaftsgutachten deutscher Labore und erhielt, so der O-Ton,
den "erschütternden Beweis: Auch ein DNA-Vaterschaftstest
bringt keine Sicherheit." Soweit "Ökotest".
Wie war das Ganze abgelaufen? Die Ökotester hatten - natürlich
verdeckt - im Juli 2003 bei den elf zu testenden Laboren die jeweiligen
Utensilien für die (selbständige) Probennahme angefordert
und die per Mundschleimhaut-Abstrich beprobten Wattestäbchen
an die jeweiligen Labore zurückgeschickt. Zwei Konstellationen
wollte "Ökotest" prüfen: Paar 1 war ein tatsächlicher
Vater und sein Kind, Paar 2 war der "Ökotest"-Chefredakteur
Jürgen Stellpflug und sein jüngerer Bruder. Die laut "Ökotest"
nach einigen Wochen Wartezeit erhaltenen Vaterschaftsgutachten waren
dann, so empörte sich die Zeitschrift, "haarsträubend"
und hätten "mit seriöser wissenschaftlicher Analyse
nichts zu tun". Konsequenz: Zehn der elf Labore erhielten die
schlechteste Testnote "Ungenügend", eines schaffte
ein "Befriedigend". Parallel dazu rauschte helle Empörung
durch den deutschen Blätterwald über die "schlampig
arbeitenden Abzocker-Labore". Lediglich gerichtsmedizinische
Insider horchten auf, als sie den Namen des für die Testdurchführung
Verantwortlichen in der "Ökotest"-November-Ausgabe
lasen: Dr. Jürgen Henke, Laborleiter eines privaten Instituts
für Blutgruppenforschung in Köln. Zugleich ist Henke Vorsitzender
der "Interessengemeinschaft der Sachverständigen für
Abstammungsgutachten" (IGSA) - ein 1994 in Frankfurt gegründeter,
privater Club alteingesessener Stammbaum-Genetiker.
McDonalds testet Burger-King? Henkes
Institut befasse sich "seit gut sechs Jahrzehnten mit Genetik",
würdigt "Ökotest" den für die Testauswertung
angeheuerten Experten, und sei "an seriösen Vaterschaftstests
interessiert". Dass der Kölner unter Umständen befangen
sein könnte, ja gar Interesse daran haben könnte, die
im Ökotest fast vollständig versammelte Konkurrenz herabzusetzen,
kommt Chefredakteur Stellpflug nicht in den Sinn [...]. Zwar verkauft
Henke seit vielen Jahren und in großem Maßstab Vaterschaftsgutachten,
doch um befangen zu sein, müsste Henke in der Auswertung schon
etwas falsch gemacht haben. "Und das hat er nicht", so
der Chefredakteur. Kann also die Firma McDonalds wirklich objektiv
die Güte von Burgerking-Buletten begutachten, ist es unproblematisch,
wenn ein Vaterschaftstester für eine Zeitschrift die Testkriterien
vorgibt, anhand derer er über seine Konkurrenten urteilt?
Vorgeschichte: IGSA und BVSA Jürgen
Henke ist in der Szene kein Unbekannter. Der Leiter des privaten
"Instituts für Blutgruppenforschung GbR" (Köln/Düsseldorf)
erkannte früh die kommerziellen Möglichkeiten privat angebotener
Vaterschaftstests. Jahrelang hatte Henkes Großlabor die rheinischen
Familien- und Strafgerichte mit Abstammungsgutachten versorgt, als
einer der ersten bot er seine Dienste deutschlandweit auch Privatleuten
an. Bis hinein in die 90er Jahre gab es hierzulande nur wenige Spezialisten
- zumeist Gerichtsmediziner - die langwierig aus Blutmerkmalen (Oberflächen-Antigene
etc.) Stammbäume und Genotypen herleiteten und damit untreue
Väter und Mütter überführten. Eine Goldgrube
ohne jegliche Konkurrenz: Für ein derartiges Gutachten verlangten
die Herren damals zwischen 2500 und 5000 Euro. Um sich nicht gegenseitig
ins Gehege zu kommen, gründeten die Blutgruppen-Sachverständigen
1994 einen exklusiven Verein: die erwähnte IGSA. Unter anderem
will diese "die Interessen der Mitglieder bei der Abfassung
von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Bestimmungen,
die Abstammungsgutachten betreffen", vertreten (IGSA-Satzung,
§ 2, II). Die in der IGSA organisierten 78 Labore teilten fortan
den deutschen Kuchen für Vaterschaftstests unter sich auf.
Dieser wird auf 40 Millionen Euro jährlich geschätzt.
Zutritt zum Club erhält nur, wer "durch zwei andere Mitglieder
vorgeschlagen wurde. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht."
(§ 4, I). Henke ist Vorsitzender dieser Lobbyistenvereinigung,
die sich kürzlich die offizieller klingende Bezeichnung "Bundesverband"
(BVSA) verlieh. Ende der 90er Jahre jedoch begannen zunehmend fremde
Angler im Typisierungs-Teich von Henkes Interessengemeinschaft zu
fischen. Eine neue, einfachere Technologie namens STR-Typisierung
ist inzwischen verlässlich und erprobt, automatische DNA-Sequenziermaschinen
sind bezahlbar, und Deutschlands Universitäten brachten gerade
in den letzten Jahren gut ausgebildete Molekularbiologen und Genetiker
hervor. Mehrere davon gründeten kurzentschlossen ihre eigene
Firma und boten Vaterschaftstests wesentlich billiger an. Das drückte
die Profite der bisherigen IGSA- (BVSA-) Platzhirsche.
Im Juli: Ein Gutachter verliert einen Prozess
Mit Henke scheint nicht gut Kirschen essen zu sein - unliebsame
Geschäftsgegner zerrt er schon mal vor den Kadi. Zuletzt im
Juli 2003: Dem Konkurrenten Genedia versuchte er vor dem Münchner
Landgericht anonyme Vaterschaftstests - das Hauptgeschäft der
unabhängigen Konkurrenz - verbieten zu lassen. Doch der Schuss
ging für Kläger Henke nach hinten los: Laut dem Urteilsspruch
"sind Vaterschaftsbegutachtungen auch ohne ausdrückliche
Zustimmung der Mutter rechtens, denn ein heimlicher Abstammungstest
sei für das Wohl des Kindes weniger schwerwiegend als die gesetzlich
zulässige gerichtlich erzwungene Klärung der Vaterschaft".
Die unabhängige Konkurrenz darf also seitdem mit richterlichem
Segen auch anonyme Fälle prüfen.
Im November in Ökotest: Die Konkurrenz
ist "ungenügend" Drei Monate später
meldete "Ökotest" unter dem Testleiter Jürgen
Henke "schockierende Ergebnisse": Die Vaterschaftstests
der elf getesteten unabhängigen Privatlabore seien "höchst
ungenau" und hätten "mit seriöser wissenschaftlicher
Analyse nichts zu tun". Hier drängt sich die Frage auf:
Wie gut arbeiten denn die 78 in der BVSA organisierten Labore? Warum
wurde bei "Ökotest" kein einziges Mitglied aus Henkes
Interessensverband getestet? Laut Chefredakteur Jürgen Stellpflug
läge das daran, dass die BVSA-Labore ja gemäß den
"Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsrichtlinien"
der Bundesärztekammer (BÄK) gar keine anonymen Tests durchführen
würden - "diese hätten daher die im Ökotest
eingebauten Fallstricke bemerkt" [...]. "Ökotest"-Experte
Henke wettert parallel dazu im "Ökotest"-Interview
über "unmoralische heimliche Vaterschaftstests".
Tatsache ist, dass einige BVSA-Labore sehr wohl anonyme Vaterschaftstests
durchführen. Selbst der stellvertretende Vorsitzende(!) der
BVSA, Henkes Vorstandskollege Wolfgang Martin vom Institut für
Blutgruppenserologie und Genetik (Hamburg), testet bar jeder Identitätsfeststellung.
Wenn zwei das Gleiche tun ... Auf
seiner Website [...] bietet Wolfgang Martin den "S*Test zum
Selbermachen" für 475 Euro an: "Sie [der Kunde] organisieren
die Probenentnahme und führen diese durch". Und weiter:
"Namen stehen im Testbericht natürlich keine, denn die
Proben haben Sie ja selbst entnommen, deren Identität können
wir nicht prüfen." Die Mutter braucht das BVSA-Vorstandsmitglied
auch nicht dazu: "Die [...] Anfertigung eines Abstrichs bei
der Mutter [...] ist nicht unbedingt erforderlich." Die Anonymität
ist nicht die einzige Richtlinie, gegen die BVSA-Labore verstossen:
Nach den BÄK-Bestimmungen von 1996 müssen in einem Abstammungsgutachten
für jede Person "mindestens 10 STR-Loci mit unabhängigem
Erbgang untersucht werden, um eine kombinierte Vaterschafts- Ausschluss-Chance
von mindestens 99,99 Prozent zu erreichen". Diese qualitative
Minimalanforderung (seit März 2002 müssen es sogar mindestens
12 Loci sein) übertreffen alle der in "Ökotest"
geprüften, unabhängigen Labore. Laborjournal liegt jedoch
das Privatgutachten eines renommierten BVSA-Labors vor, in dem bei
Vater, Mutter und Kind nur je neun(!) Loci untersucht wurden. Im
von Jürgen Henke durchgeführten Ökotest konnten die
(Nicht-BVSA)-Labore per definitionem nicht mehr die Noten "Gut"
oder "Sehr gut" erreichen: Anonyme Tests seien unethisch,
befand die Zeitschrift, und führten deshalb zur automatischen
Abwertung um zwei Noten. Dass viele BVSA-Labore ebenfalls gegen
die von ihrem Vorsitzenden Henke eingeforderten BÄK-Richtlinien
verstossen, wird in "Ökotest" nicht erwähnt:
Die wurden ja nicht getestet.
BVSA-Labore dürfen mehr ...
Doch der vom BVSA-Vorsitzenden überwachte Ökotest treibt
in punkto Testauswertung noch viel seltsamere Blüten. Trotz
der unüberwindbaren Hürde "ethisches Wohlverhalten"
hätte Henkes Konkurrenz ja noch die Chance gehabt, bei korrekter
Laborarbeit zumindest mit einem "Befriedigend" davonzukommen.
Eine saubere Typisierung, eine astreine Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeiten,
und die unabhängigen Labore wären unter Umständen
sogar als heimliche Gewinner aus dem Test hervorgegangen. Doch laut
"Ökotest"-Ergebnis arbeiteten die meisten Labore
dermaßen (Zitat) "schlampig", dass spätestens
nach der Auswertung der von ihnen erzielten Typisierungsergebnisse
(also der ermittelten Länge der STR-Loci der von "Ökotest"
übersandten Proben) die meisten endgültig das Testziel
nicht erreichten. So etwa bemängelte Henke bei vielen Laboren
eine inkorrekte DNA-Typisierung. [...] BJs korrektes Verhalten,
bei "Ökotest"/Henke nach einer weiteren Probe (der
Mutter) zu fragen, um das Ergebnis verifizieren zu können,
wurde als "inkorrekte" Typisierung gewertet, was nach
den selbst erdachten Testkriterien die Abwertung um satte vier Stufen
und somit die Testnote "Ungenügend" auch für
BJ Diagnostik bedeutete.
Korrekte Gutachten - Testnote "Ungenügend"
Dass ferner korrekte Gutachten scheinbar nicht oder nur teilweise
gelesen wurden, passt ins schräge Bild: Laborjournal liegt
eines der für den Ökotest erstellten Gutachten vor. In
diesem steht als abschließendes Fazit des testenden Labors:
"Aufgrund des vorliegenden Untersuchungsergebnisses [...] ist
es praktisch erwiesen, dass Herr Rainer Stellpflug eine nahe Verwandtschaft
zum untersuchten Kind aufweist." Rainer ist der eingangs erwähnte
Bruder vom "Ökotest"-Chefredakteur, somit könnte
man gegen diesen korrekten Untersuchungsbefund eigentlich nichts
einwenden. "Ökotest"/Henke jedoch können das
schon: In der Ergebnistabelle auf Seite 72 der "Ökotest"-Novemberausgabe
2003 erfährt der Leser über eben dieses Labor: "Aussage
des Gutachtens korrekt bei Bruder und Bruder? Nein." Da ein
"falsches" Gutachten laut Testkriterien automatisch zu
einer Abwertung um fünf Stufen führt, lautet die Gesamtnote
somit auch hier: "Ungenügend." Frank Pfannenschmid
vom Regensburger Labor DelphiSeq, einem der betroffenen Labore:
"Henke hat unser Gutachten falsch gelesen - warum wohl?"
Max Baur, der zu den Topleuten der deutschen Abstammungsforscher
zählt und als Berater das "ungenügende" Gutachten
der Firma IMMD mit unterschrieb, machte ähnliche Erfahrungen:
"Bei uns war das Ergebnis zweimal perfekt richtig. Wenn das
jemand trotzdem "Ungenügend" nennt, disqualifiziert
er sich selber." - Doch es kommt noch besser ...
Mathematik light by "Ökotest"
Was in diesem Ökotest vielleicht am frappierendsten auffiel:
Der ausgewiesene Experte Jürgen Henke berechnete Dinge, die
er mathematisch gar nicht berechnen konnte. Dazu muss man wissen:
Die meisten Vaterschaftstester verwenden für ihre Wahrscheinlichkeits-Berechnungen
Populationsdaten der Universität Düsseldorf (dort existiert
die weltweit kompletteste Datenbank; [...]). Allerdings wissen Aussenstehende
natürlich nicht, welche Datensätze bzw. Allelhäufigkeiten
ein Labor für einen konkreten Fall zugrunde legt. Je nach Einzelfall
ziehen die einen z. B. für ein bestimmtes Allel die bisher
bekannten Häufigkeiten für Süddeutschland heran;
genauso könnte man aber auch jene z. B. für Mitteleuropa
verwenden. Der Düsseldorfer Anthropologe Hans-Georg Scheil:
"Jeder Nutzer kann unsere Daten so anwenden, wie er will."
[...] Henke jedoch rechnete die Ergebnisse der elf ökogetesteten
Labore nach und kam in vier Fällen zum Ergebnis, diese lägen
falsch. Ja, sie lesen richtig: Da wurden Gleichungen mit ziemlich
vielen (einigen tausend) Unbekannten "nachgerechnet" und
für "falsch" erklärt. Konsequenz: Testnote "Ungenügend".
Frank Pfannenschmid von DelphiSeq wundert sich: "Henke wusste
doch nicht einmal, welche Statistik und welche Formeln die einzelnen
Labore verwendet haben. Er konnte gar nichts nachrechnen - mathematisch
unmöglich."
Pikantes Detail zum Schluss Ein pikantes
Detail zum Schluss: In diesem so penibel präparierten Ökotest
wurde doch ein BVSA-Labor getestet, obwohl laut Chefredakteur Stellpflug
ja genau das nicht passieren konnte: Die Anlage des Tests lasse
es gar nicht zu, dass auch BVSA-Labore getestet würden. Diese
würden ja keine anonymen Proben akzeptieren. Doch das Nicht-BVSA-Labor
"Bioanalytische Laboratorien Woltersdorf" analysierte
nicht selber, sondern schickte die verdeckten "Ökotest"-Proben
ans BVSA-Labor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität
Würzburg weiter. Dieses untersuchte anonym, begutachtete -
und bekam von Henke für seine Leistung das Testurteil "Ungenügend"
verpasst.
Zahlreiche Ungereimtheiten beim Ökotest:
Warum testeten "Ökotest" und der BVSA-Vorsitzende
ausschließlich Konkurrenzlabore? Warum wurden die Gutachten
falsch gelesen? Und warum dürfen die nicht getesteten BVSA-Labore
gegen Richtlinien verstossen, die getesteten Nicht-BVSA Labore jedoch
nicht?
Stellungnahme von Max Baur (Sachverständiger
für statistische Abstammungsbegutachtung, Uni Bonn) "Fadenscheinig,
unseriös." Der Direktor des Bonner Uni-Instituts
für Biometrie ist einer der erfahrensten deutschen Abstammungswissenschaftler
und hat in mehr als 30 Jahren über 50.000 Gutachten erstellt.
Die von ihm entwickelte Spezial-Software für Abstammungsanalysen
ist in der Branche Standard. Den habilitierten Mathematiker Baur
fragen deutsche Vaterschaftsgutachter (auch die meisten BVSA-Gutachter)
um Rat, wenn sie selbst nicht mehr weiter wissen. "Ich halte
wirklich viel davon, in der Abstammungsbegutachtung sehr hohe Standards
zu setzen (Akkreditierung, regelmäßige externe Überprüfung
des gesamten Qualitätsmanagement-Systems, interne/externe Qualitätssicherung,
etc.). Wovon ich nichts halte, sind fadenscheinige Argumentationen
für Vorgehensweisen, die in der internationalen Abstammungsbegutachtung
längst nicht mehr aufrecht erhalten werden und auch in Deutschland
nicht mehr befolgt oder umgangen werden. Die Vorgehensweise in "Ökotest"
halte ich für nicht wissenschaftlich und unseriös. Wer
so vorgeht, disqualifiziert sich selber."
Kommentar:
Subtile Einflussnahme Es ist schon seltsam: Da stellt sich
ein erfahrener Fachmann für den hanebüchenen Test eines
allem Anschein nach überforderten Testmagazins zur Verfügung.
Er verbreitet darin haarsträubenden Unsinn, lässt die
eigene Konkurrenz aus nicht nachvollziehbaren Gründen fast
komplett durchrasseln und demoliert mit einer derart dreisten Vorgehensweise
nebenbei auch den eigenen, bisher zumindest wissenschaftlich einwandfreien
Ruf. Was hat Jürgen Henke getrieben, sich auf so etwas einzulassen?
Wir wissen es nicht. Betrachtet man die Angelegenheit jedoch angesichts
der Tatsache, dass im Millionengeschäft "Abstammungstests"
mittlerweile ein erbitterter Konkurrenzkampf tobt, vergegenwärtigt
man sich ferner die Tatsache, dass aus dem Kreis der 78 BVSA-Labore
kein einziger der ehrwürdigen Abstammungsmediziner gegen das
Henkesche Vorgehen protestiert hat, so lassen sich zumindest einige
Schlüsse ziehen. Etwa der, dass sich die neuerdings von unangenehm
befähigten Wettbewerbern herausgeforderte, alteingesessene
Gutachterszene sehr, sehr sicher sein muss. Sicher worüber?
Nun, demnächst wird der Deutsche Bundestag in Berlin darüber
entscheiden, wer in Deutschland künftig Gen- und Vaterschaftstests
anbieten darf ("Gendiagnostikgesetz"). Das Justizministerin
Brigitte Zypries besonders am Herzen liegende Gesetz wird streng
sein, soviel gilt als sicher. Und nun raten Sie mal: Wem werden
die politischen Entscheider exklusiv erlauben, auch künftig
derartige Untersuchungen durchzuführen, und wem werden sie
es verbieten - nachdem das erwähnte Testmagazin nun "die
schockierende Wahrheit" ans Tageslicht brachte? Sie denken:
Ach wo! - nach einem tendenziösen Test kräht doch in einigen
Wochen kein Hahn mehr? Na, der Bundesverband der Sachverständigen
für Abstammungsgutachten (BVSA) wird die politischen Entscheider
schon nachdrücklich an die miesen Testergebnisse der unabhängigen
Labore erinnern, wenn’s demnächst dann ernst wird in
Berlin mit der Erlaubniserteilung zum Testen. Welcher Politiker
durchschaut denn schon das seltsame Zustandekommen eines Ökotests?
In naher Zukunft jedenfalls, da verwette ich glatt meine Lieblingstasse
samt Jahresfüllung, wird der feine BVSA-Club den lukrativen
40 Millionen-Euro-Kuchen wieder unter sich aufteilen.
von Winni Köppelle
|
| |
 |
Stellungnahme
November 2003 |
"Heimliche Vaterschaftstests sind unmoralisch"
- Nachdem laut eines Urteils des Landgerichts München I nun
entschieden wurde, dass die Erstellung von Vaterschaftsgutachten
auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Mutter keine wettbewerbswidrige
Handlung darstellt, mussten sich die Gegner der privaten und unbürokratischen
Klärung von Verwandtschaftsfragen schon etwas einfallen lassen.
Tatsächlich sind die Gegner in den Reihen der Abstammungsbegutachter
wohl zum großen Teil in einem Verein alteingesessener Blutgruppen-Sachverständiger,
der "Interessensgemeinschaft der Sachverständigen für
Abstammungsgutachten e.V.", zu finden, die in der Vergangenheit
hauptsächlich für Gerichte Gutachten für teures Geld
anboten. Diese Gutachter wurden in den vergangenen Jahren mehr und
mehr durch deutsche und amerikanische Unternehmen vom Markt verdrängt,
die mit deutlich preiswerteren und aussagekräftigeren DNA-Tests
heute den Markt bestimmen.
Stiftung Warentest konnte wohl nicht bewogen werden, doch das Magazin
Öko-Test stimmte zu: DNA-Vaterschaftstests im ultimativen Öko-Test.
Ein Oberprüfer war schnell gefunden: der Gesellschafter und
Laborleiter eines privaten Labors für Vaterschaftstests in
Köln, Herr Dr. Jürgen Henke. Eine interessante Wahl, ist
Dr. Henke doch Laborleiter und Gesellschafter des Instituts für
Blutgruppenforschung in Köln, welches Kläger und Unterlegener
in dem schon erwähnten Verfahren vor dem Landgericht München
war. Daneben ist Herr Dr. Henke auch Vorsitzender der ebenso schon
erwähnten "Interessensgemeinschaft der Sachverständigen
für Abstammungsgutachten e.V.".
Der Test von elf Laboren, die sich mit Abstammungsbegutachtungen
befassen, wurde in der Ausgabe 11/2003 des Magazins veröffentlicht.
Hierbei schnitten neun Labore mit "ungenügend" und
eines mit "befriedigend" ab. Die Bewertung unseres Labors
steht noch aus, da Öko-Test offensichtlich nicht in der Lage
war, uns Proben zu einem der getesteten Fälle zukommen zu lassen,
obwohl dem Bruder des Chefredakteurs, Herrn Rainer Stellpflug, das
Material zur Durchführung des Tests unreklamiert am 06. Oktober
2003 zuging. Bei den getesteten Unternehmen handelte es sich ausnahmslos
um Institute, die nicht Mitglieder des oben genannten Vereins sind.
Das Design des heimlichen (und damit doch eigentlich unmoralischen?)
Tests war hinterhältig. Chefredakteur Stellpflug gab eine Probe
seines jüngeren Bruders als die seines möglichen Vaters
aus und schickte diese anonym an die Labore. Da allem Anschein nach,
wie dem Testbericht zu entnehmen ist, auf den Hinweis verzichtet
wurde, dass ein Verwandter des getesteten Mannes ebenfalls als Vater
in Frage kommt (obwohl dies von seriösen Laboren, so auch unserem,
abgefragt wird), stand das Ergebnis des Tests von Anfang an fest:
Den untersuchten Laboren wurde keine faire Chance eingeräumt.
Eine Vorwegnahme des Ergebnisses bedingten auch die Bewertungskriterien
des Tests, wonach allein schon die Annahme des Auftrags zur Abqualifizierung
führte. Zur Analyse kamen ausschließlich Proben, die
ohne Identitätsprüfung und ohne explizites Einverständnis
der Mutter eingereicht wurden. Beides führte dazu, dass ein
Labor nicht als "gut" oder "sehr gut" bewertet
werden konnte.
Erwartet wurde, dass die Labore feststellen, dass nicht Vater und
Sohn sondern zwei anderweitig verwandte Männer zur Untersuchung
kamen. Dabei war den Testern oder zumindest Herrn Dr. Henke klar,
daß diese Erwartungen nicht erfüllt werden konnten, da
die beiden Brüder nur in zwei Systemen kein übereinstimmendes
Merkmal besitzen. Dies ist eine Konstellation, die laut den allgemein
anerkannten und im übrigen auch in dem Testbericht vielfach
zitierten Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten
nicht ausreicht, um einen Mann sicher als Vater auszuschließen.
Doch selbst der deutliche Hinweis, dass die genannte Wahrscheinlichkeit
nur für den Fall gilt, dass kein naher Verwandter als alternativer
Vater in Betracht kommt, reichte den Testern nicht aus: Laut Dr.
Henke war es eindeutig, dass der Bruder nicht der Vater sein konnte
- kein Wunder, er wußte es ja auch schon.
In Anbetracht der Tatsache, dass bei diesem Test ausgerechnet ein
Konkurrent der getesteten Unternehmen und erklärter Gegner
privater und unbürokratischer Vaterschaftstests zum Richter
gemacht wurde, ist der Ausgang des Tests kaum verwunderlich. Der
Chefredakteur und Geschäftsführer des Magazins, Jürgen
Stellpflug, stand uns für eine Stellungnahme oder ein informelles
Gespräch zu diesem Thema leider nicht zur Verfügung. Macht
nichts! Entgegen journalistischer Sorgfaltspflicht und branchenüblicher
Praxis wurden ja auch keine Stellungnahmen von den getesteten Unternehmen
eingeholt oder veröffentlicht. |
|